Vertrags- und Lieferbedingungen

der Firma

HAUS Drehtechnik GmbH
In der Hirtenwiese 16
35745 Herborn

 

  1. Allgemeines

Unsere nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  1. Preise
    • Unsere in den Angeboten enthaltene Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe und sind auf die angegebenen Ausführungen beschränkt. Sie sind für Nachbestellungen unverbindlich.
    • Sofern wir von dem Käufer keine besonderen Versandanweisungen erhalten, wird die Versandart durch uns bestimmt.
    • Im Falle von erhöhten Lohn- und Kostenverhältnissen im Anschluss an eine verbindliche Bestellung, behalten wir uns Preiserhöhungen vor, sofern der Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt.
  1. Zahlung

3.1     Zahlungen haben sofort und ohne Abzug zu erfolgen, sofern auf den Rechnungen kein anderes Zahlungsziel ausgewiesen ist.

3.2     Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit insbesondere durch Zahlungsverzug in der Vergangenheit, so können wir Vorkasse verlange. Ist der Käufer trotz Aufforderung nicht zur Vorkasse oder einer anderen geeigneten Sicherheit bereit, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

3.3     Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

  • Bei Überschreitung der Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  1. Lieferung

4.1     Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Feste Lieferbedingungen bestehen nicht

4.2     Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzuges für die Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen.

4.3     Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk verlässt.

4.4     Jeglicher Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahren des Empfängers nach dessen Vorgaben. Soweit solche nicht bestehen, bemühen wir uns, den nach Umständen besten und preisgünstigsten Weg unter Einschluss einer Transportversicherung zu wählen.

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1     Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

5.2     Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

5.3     Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird.

5.4     Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Käufer gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

5.5     Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

5.6     Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

5.7     Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretene Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

  1. Sachmängel

6.1     Der Käufer prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

6.2     Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstbemusterung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Käufer bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

6.3     Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.

6.4     Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.

6.5     Für Mängel, die vor dem Einbau oder dem Verarbeiten mit zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus der Sachmängelhaftung, sobald das Produkt verarbeitet oder eingebaut ist.

  1. Sonstige Ansprüche, Haftung

7.1     Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

7.2     Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

7.3     Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften wie z. B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7.4     Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  1. Sonstiges

8.1     Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

9.2     Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand Januar 2013

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner